Warum sich eine sorgfältige Vermietung auszahlt
Eine Wohnung in Bamberg findet in der Regel schnell Interessenten. Die eigentliche Arbeit beginnt danach: Anfragen sortieren, Besichtigungen koordinieren, Unterlagen prüfen, den passenden Mieter auswählen und den Vertrag sauber aufsetzen. Wer hier abkürzt, riskiert Ärger, der sich über Jahre ziehen kann – von Zahlungsausfällen bis zu Streit über den Zustand bei Auszug.
Ich nehme Ihnen diese Schritte ab. Sie haben dabei einen festen Ansprechpartner und behalten trotzdem jederzeit die Entscheidung: Wer am Ende einzieht, bestimmen Sie.
So läuft die Vermietung ab
1. Gespräch und Mietpreis-Einschätzung
Wir klären, was Ihnen wichtig ist: gewünschter Mietbeginn, Zielgruppe, Haustiere, möbliert oder unmöbliert. Dann schätze ich ein, welche Miete realistisch und rechtlich zulässig ist. In der Stadt Bamberg gilt die Mietpreisbremse – dazu unten mehr.
2. Präsentation der Wohnung
Ich fotografiere Ihre Wohnung bei Tageslicht – ehrlich, ohne verzerrende Weitwinkel. Daraus entsteht ein Exposé mit allen Fakten und den Pflichtangaben aus dem Energieausweis. Die Wohnung geht auf den passenden Portalen online und bekommt auf Wunsch eine eigene Objektseite, die sich per Link teilen lässt. Möchten Sie eine leere Wohnung virtuell einrichten lassen, sind diese Bilder immer deutlich als „KI-visualisiert“ gekennzeichnet.
3. Vorauswahl und Besichtigungen
Ich beantworte Anfragen, filtere nach Ihren Kriterien und lade passende Interessenten zur Besichtigung ein. Sie müssen dafür nicht vor Ort sein. Anfragen beantworte ich innerhalb von 24 Stunden (werktags), und Sie bekommen jede Woche einen kurzen Bericht: wie viele Anfragen kamen, wer besichtigt hat und wie die Rückmeldungen sind.
4. Mieterauswahl mit Bonitätsprüfung
Nach der Besichtigung holen ernsthafte Interessenten eine Selbstauskunft ein, ich prüfe Einkommensnachweise und Bonität. Sie erhalten eine übersichtliche Zusammenfassung und treffen die Entscheidung.
5. Mietvertrag und Übergabe
Ich bereite den Mietvertrag auf Grundlage Ihres Vertragsmusters vor (zum Beispiel ein gängiges Formular eines Eigentümerverbands) und stimme ihn mit Ihnen ab. Bei der Wohnungsübergabe erstelle ich ein ausführliches Übergabeprotokoll mit Zählerständen, Schlüsselanzahl und Fotos vom Zustand – die wichtigste Grundlage, falls es beim späteren Auszug Fragen gibt.
Bestellerprinzip: Wer zahlt bei der Vermietung?
Seit 2015 gilt bei der Vermittlung von Mietwohnungen das Bestellerprinzip (§ 2 Abs. 1a Wohnungsvermittlungsgesetz). Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn – bei einer Vermietung sind das in aller Regel Sie als Vermieter. Von Mietinteressenten darf ich für die Vermittlung grundsätzlich keine Provision verlangen. Der Vermittlungsvertrag bedarf der Textform.
Für Sie hat das auch einen Vorteil: Ich arbeite eindeutig in Ihrem Auftrag.
Was kostet die Vermietung?
Mein Honorar für die Vermietung von Wohnraum: 2 Nettokaltmieten zzgl. 19 % USt (= 2,38 Nettokaltmieten inkl. USt), zahlt der Vermieter – nur bei Erfolg. Es wird erst fällig, wenn der Mietvertrag zustande kommt. Vorschüsse, Bearbeitungs- oder Besichtigungsgebühren gibt es nicht. Der Mietpreis-Check und das Erstgespräch sind kostenlos. Die Vermittlungskosten können Sie als Vermieter in der Regel als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung ansetzen – das klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.
Mieterauswahl: gründlich, aber datenschutzkonform
Eine gute Mieterauswahl braucht Informationen. Gleichzeitig gibt die Datenschutz-Grundverordnung klare Grenzen vor, welche Daten wann erhoben werden dürfen. Die Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern haben dazu eine Orientierungshilfe veröffentlicht (Datenschutzkonferenz, „Orientierungshilfe zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen“). Daran orientiert sich mein Vorgehen:
- Bei der Besichtigung: nur Name und Kontaktdaten.
- Nach der Besichtigung, bei ernsthaftem Interesse: Angaben, die für den Mietvertrag tatsächlich nötig sind, etwa zu Einkommen, Zahl der einziehenden Personen und Haustieren.
- Vor Vertragsabschluss beim ausgewählten Interessenten: Nachweise wie Einkommensbelege und eine Bonitätsauskunft.
- Tabu: Fragen nach Herkunft, Religion, Familienplanung, Gesundheit oder Mitgliedschaft im Mieterverein. Ausweise werden eingesehen, aber nicht kopiert.
Daten von Interessenten, die nicht zum Zug kommen, werden gelöscht, sobald sie nicht mehr gebraucht werden. Das schützt die Bewerber – und Sie als Vermieter vor Bußgeldern und Beschwerden.
Mietpreisbremse in Bamberg
Bayern hat mit der Mieterschutzverordnung vom 16. Dezember 2025 festgelegt, in welchen Städten und Gemeinden ein angespannter Wohnungsmarkt gilt (Quelle: Bayerisches Ministerialblatt 2025 Nr. 558). Die Stadt Bamberg gehört dazu; die Verordnung gilt seit dem 1. Januar 2026 und läuft spätestens Ende 2029 aus. Das bedeutet vereinfacht:
- Mietpreisbremse: Bei einer Neuvermietung darf die Miete grundsätzlich höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel für bestimmte Neubauten, nach umfassender Modernisierung oder wenn bereits die Vormiete höher lag.
- Kappungsgrenze: Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis sind auf 15 % innerhalb von drei Jahren begrenzt.
Ob eine Gemeinde im Landkreis betroffen ist, prüfe ich für Ihre konkrete Immobilie anhand der aktuellen Verordnung. Zusätzlich berät der Bundestag derzeit über weitere Änderungen im Mietrecht, etwa zu möblierten Wohnungen und Indexmieten; ich halte Sie auf dem Laufenden, sobald etwas beschlossen ist.
Hinweis: Diese Informationen sind allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Energieausweis nicht vergessen
Auch bei der Vermietung muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorliegen, und Immobilienanzeigen müssen bestimmte Pflichtangaben enthalten. Für Baudenkmäler gilt derzeit noch eine Ausnahme, die ab 2027 wegfallen soll. Fehlt ein Ausweis, sage ich Ihnen, wie Sie ihn bekommen – bevor die Wohnung online geht.
Häufige Fragen
Wer bezahlt den Makler bei einer Vermietung?
Nach dem Bestellerprinzip zahlt derjenige, der den Makler beauftragt hat – bei der Vermietung in der Regel der Vermieter. Mietinteressenten zahlen für die Vermittlung grundsätzlich nichts.
Darf ich in Bamberg die Miete frei festlegen?
Nicht ganz. In der Stadt Bamberg gilt die Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung darf die Miete grundsätzlich höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, mit gesetzlichen Ausnahmen. Ich helfe Ihnen, eine Miete zu finden, die marktgerecht und zulässig ist.
Welche Angaben darf ich von Mietinteressenten verlangen?
Nur solche, die für den Mietvertrag erforderlich sind – und zwar gestaffelt nach Phase. Bei der Besichtigung genügen Name und Kontaktdaten, Einkommensnachweise und Bonitätsauskunft folgen erst bei ernsthaftem Interesse bzw. vor Vertragsabschluss. Fragen zu Herkunft, Religion oder Familienplanung sind unzulässig.
Treffe ich die Entscheidung über den Mieter selbst?
Ja. Ich bereite die Auswahl vor, prüfe Unterlagen und Bonität und gebe Ihnen eine klare Empfehlung. Wer einzieht, entscheiden Sie.
Was steht im Übergabeprotokoll?
Der Zustand der Räume mit Fotos, vorhandene Mängel, Zählerstände und die Anzahl der übergebenen Schlüssel. Beide Seiten unterschreiben – so gibt es beim Auszug eine klare Vergleichsgrundlage.
Hinweis: Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.